Veröffentlicht am 13.01.2021, Sulzfeld
Mit der Erschließung des Baugebiets soll Anfang 2021 begonnen werden. Private Häuslesbauer haben dann ab 2022 Möglichkeit, den Traum vom eigenen Haus sich zu erfüllen. Daher startet die Gemeinde ab dem 18. Januar 2021 die Vermarktung der insgesamt 20 kommunalen Plätze. Hinzu kommen 2 Plätze im Quartier Königstraße/Hintere Straße.
17 Plätze für Ein- und Zweifamilienhäuser/Doppelhäuser
Bauplätze im Baugebiet „Kürnbacher Weg II-B“ werden nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 26.11.2019 zum Kaufpreis von 240 €/m² zzgl. Hausanschlusskosten veräußert.
Die Bewerbungsfrist beginnt am Montag, den 18.01.2021 um 8:00 Uhr und endet am Freitag, den 29.01.2021 um 12.00 Uhr. Die Interessensbekundung muss bei der Gemeinde innerhalb dieser Frist postalisch oder per Mail eingehen. Früher und später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!
Die Vergabe erfolgt nach dem Windhund-Prinzip: Die Rangordnung auf der Vormerkliste erfolgt nach Eingang der Bewerbung.
Die Interessenten können sich wie folgt bewerben:
Mo - Fr.: 8 - 12 Uhr
Mo: 14 - 18 Uhr
Di - Do: 13.30 - 16 Uhr
Alle Bewerbungen, die ab freitags, 12:00 Uhr eingehen, gelten als montags eingegangen.
Jeweils um 16 Uhr des Tages bzw. freitags um 12 Uhr wird per Los über die Reihenfolge der Bewerbung des jeweiligen Tages entschieden.
Folgende Angaben muss die Bewerbung beinhalten: Name, Anschrift, Mailadresse, Telefon, Wunschgröße des Bauplatzes, geplantes Vorhaben, Anzahl der Nutzer.
Mehrfachbewerbungen bzw. Bewerbungen von Personen in Ehen oder „eheänlichen“ Partnerschaften können nur 1-fach berücksichtigt werden.
Selbstverständlich können sich Personen, die schon im Kürnbacher Weg II-A einen Bauplatz erworben haben, nicht erneut auf einen Bauplatz in Abschnitt B bewerben.
Der Eingang der Bewerbung wird von der Gemeindeverwaltung per E-Mail bestätigt.
Nach Ablauf der Bewerberfrist werden alle eingetragenen Personen auf der Interessentenliste per Brief über den Beginn der Vermarktung informiert.
Um die Arbeitsfähigkeit des Bauamtes zu gewährleisten bitten wir von zusätzlichen Anfragen oder verfrühten Bewerbungen abzusehen.
Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt nach der Reihenfolge in der Bewerberliste, die von der Gemeindeverwaltung geführt wird. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Datum, zu dem die Bewerbung bei der Gemeinde eingegangen ist (Windhund-Prinzip). Die Reihenfolge wird tageweise ausgelost. Das heißt, dass erstmals am 18.01.2021 um 16 Uhr alle Bewerbungen in einen Topf kommen, die an diesem Tag ab 8 Uhr (und nicht vorher!) eingegangen sind. Um 16 Uhr wird die Reihenfolge der Bewerbungen ausgelost. Das selbe an den folgenden Tagen bis zum 29.01.2021.
Der Bewerber hat nach Erhalt der Unterlagen/Bauplatzinfos der Gemeinde die Möglichkeit seinen Wunschplatz reservieren zu lassen. Hierzu ist eine Rückmeldung innerhalb 8 Kalendertagen notwendig. Erfolgt keine Rückmeldung, wird er von der Bewerberliste gestrichen. Die Unterlagen gehen nach der Reihenfolge zu.
Zuerst erhält der Bewerber auf Platz 1 die Unterlagen und kann sich damit einen Bauplatz frei auswählen, danach Platz 2 usw. Dies heißt, dass das Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, bis alle 17 Plätze vergeben sind.
Der Bewerber hat nach Erhalt der Unterlagen/Bauplatzinfos der Gemeinde die Möglichkeit seinen Wunschplatz reservieren zu lassen. Hierzu ist eine Rückmeldung innerhalb 8 Kalendertagen notwendig. Erfolgt keine Rückmeldung, wird er von der Bewerberliste gestrichen. Die Unterlagen gehen nach der Reihenfolge zu. Zuerst erhält der Bewerber auf Platz 1 die Unterlagen und kann sich damit einen Bauplatz frei auswählen, danach Platz 2 usw. Dies heißt, dass das Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, bis alle 17 Plätze vergeben sind.
Die Reservierung des Bauplatzes ist für 1 Monat möglich. Innerhalb dieser Zeit muss der Kaufvertrag geschlossen werden. Lehnt ein Bewerber den Kauf eines Baugrundstücks ab, wird er von der Bewerberliste gestrichen. Fällt ein Bewerber raus, rücken die im Rang nachfolgenden Bewerber in der Bewerberliste auf und werden entsprechend der neuen Platzziffer auf der Bewerberliste bei der Zuteilung berücksichtigt.
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